Hürden für Obdachlose bei Bundestagswahl

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Berlin. Deutsche Obdachlose müssen bis zum 1. September die Eintragung ins Wählerverzeichnis beantragen, wenn sie an der Bundestagswahl teilnehmen wollen. Wohnungslose Menschen seien oft nicht im Melderegister und damit auch nicht im Wählerverzeichnis ihrer Kommune erfasst, erklärte die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe am Dienstag. Um am 24. September wählen zu können, müssten wahlberechtigte Deutsche ohne Wohnung die Eintragung in ein Wählerverzeichnis schriftlich beantragen, hieß es weiter. Zuständig sei das Wahlamt der Gemeinde, in der der Antrag gestellt wird. epd/nd

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