Urteile zum Steuerrecht

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  Wird ein Steuerzahler vorübergehend arbeitslos und nutzt in dieser Zeit ein häusliches Arbeitszimmer, um sich auf künftige Erwerbstätigkeit vorzubereiten, werden seine Ausgaben für das Arbeitszimmer nur als Werbungskosten anerkannt und steuermindernd berücksichtigt, wenn und soweit ihm der Steuerabzug auch unter den zu erwartenden Umständen der späteren beruflichen Tätigkeit zustehen würde. (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 2. Dezember 2005 - VI R 63/03)

  Nach dem BAföG geleistete Zuschüsse für ein zeitweiliges Auslandsstudium eines Kindes sind grundsätzlich auf den Steuerfreibetrag des Steuerzahlers für die Ausbildung anzurechnen; erhält das - während des ganzen Jahres studierende - Kind in dieser Zeit unterschiedlich hohe Ausbildungshilfe, mindern die Zuschüsse jeweils die Ausbildungsfreibeträge der Kalendermonate, für welche die Zuschüsse bestimmt sind. (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 18. Mai 2006 - III R 5/05) 

  Hat das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen anders eingeschätzt als vom Steuerpflichtigen angegeben, belegt das nicht automatisch, dass dessen Angaben unrichtig gewesen sind und deshalb keine Restschuldbefreiung gewährt werden kann; weicht der Steuerbescheid von der Steuererklärung ab, steht damit noch nicht fest, dass die in ihr enthaltenen Angaben nicht stimmen. (Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 12. Januar 2006 - IX ZB 29/04) 

   Zahlt ein Steuerzahler für sein Kind Schulgeld an eine vom deutschen Gesetzgeber anerkannte »Europäische Schule«, kann er diese Kosten als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 5. April 2006 - XI R 1/04) 

  Schickt ein Steuerzahler den Einspruch gegen den Steuerbescheid per Fax ans Finanzamt, kann er die vom Amt bestrittene Übertragung nur mit dem Übertragungsprotokoll des Telefaxgeräts beweisen; die Telefonabrech-nung genügt nicht. (Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 9. August 2006 - 3 K 2576/03)
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