Das neue Telefonnetz

Jede Woche im nd-ratgeber Tipps von A wie Arbeit bis V wie Verbraucherschutz

  • Lesedauer: 3 Min.

Derzeit wird das gesamte Telefonnetz auf die neue, digitale IP-Technik umgestellt. Bisher haben bereits mehr als 14 Millionen Kunden der Telekom ihren Anschluss umgestellt. Welche Nutzer im Einzelfall etwas unternehmen sollten, beunruhigt aber insbesondere ältere Menschen.

Urteile von Sozialgerichten: Krankenkassen müssen nicht für die Kosten von stationären Behandlungen aufkommen, wenn die Behandlungen ambulant erfolgen können. Krankenkasse muss für das Trödeln zahlen. Der Antrag eines Krankenversicherten auf Kostenübernahme kann als »fiktiv genehmigt« gelten, wenn die Kasse mit ihrer Entscheidung zu lange braucht. Wird der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) mit der Prüfung der Kostenübernahme einer beantragten Leistung beauftragt, hat die Krankenkasse maximal fünf Wochen Zeit, über den Antrag zu entscheiden – ohne zu Trödeln. Jobcenter darf Führerscheinpauschale nicht willkürlich festlegen. Sie müssen sich bei der finanziellen Förderung von Fahrstunden und Führerscheinprüfung an realistischen Kosten orientieren. Wenn einem Arbeitslosen eine Pauschale für den Erwerb des Führerscheins gewährt werde, dürfe deren Höhe nicht willkürlich festgelegt werden. Über weitere Urteile wird im nd-ratgeber informiert.

Urteil des Bundesarbeitsgerichts: Noch berufstätige Rentner können eine betriebsbedingte Kündigung nicht mit Verweis auf ihr Lebensalter abwehren. Muss der Arbeitgeber wegen vorzunehmender Kündigungen eine Sozialauswahl vornehmen, sind Altersrentner weniger schutzbedürftig als nicht im Rentenbezug stehende Arbeitnehmer. Mehr dazu im nd-ratgeber.

Abfindung: Der »Goldene Handschlag« lohnt sich selten. Wenn man schon seine Wohnung und dem Vermieter damit den Weg für seine wie auch immer gearteten Absichten frei macht, dann sollte doch wenigstens ein üppiges Schmerzensgeld drin sein, denken viele Mieter. Doch so verlockend das auch erscheinen mag – am Ende zahlen sich solche Deals nur selten aus. Im nd-ratgeber sind weitere Einzelheiten nachzulesen.

Immobilieneigentum: Mit diesen Nebenkosten sollten Bauherren rechnen. Ein Haus zu kaufen, wird für die meisten einmalig bleiben – und wahrscheinlich die teuerste Einzelanschaffung, die sie je in ihrem Leben tätigen werden. Allein deshalb sollte jeder an den Erwerb von Wohneigentum so gewissenhaft wie möglich herangehen. Für angehende Bauherren lohnt ein Blick in den aktuellen nd-ratgeber.

Erbrecht: Gilt ein Erbverzicht auch für die Kinder des Erben? Verzichten Tochter oder Sohn darauf, die eigenen Eltern zu beerben – etwa wegen einer erhaltenen Abfindung –, so gilt dieser Verzicht nicht unbedingt auch für deren eigene Kinder. Entscheidend ist, was im notariellen Vertrag steht. Im nd-ratgeber werden weitere Einzelheiten aufgeführt.

»Ewiges« Widerrufsrecht: Ein Blick in die Vertragsunterlagen kann lohnen. Viele Verbraucherdarlehensverträge der Bremer Landesbank sind noch heute widerrufbar. Für Kreditnehmer der Bremer Landesbank, die nach dem 10. Juni 2010 ein Darlehen abgeschlossen haben, besteht in vielen Fällen ein »ewiges Widerrufsrecht«, das heißt: Die betroffenen Verträge können jederzeit widerrufen werden. Der Kanzlei HAHN Rechtsanwälte liegen Verträge aus den Jahren 2010 und 2011 vor, in denen die Bremer Landesbank ein veraltetes und fehlerhaftes Belehrungsmuster für Widerrufsbelehrungen verwendet hat.

Leserfragen zu Nachrüstungen der Diesel-Autos und Umtauschprämien: Hersteller wenden sich per Brief an die Fahrzeughalter. Was bedeuten die Ergebnisse des Diesel-Gipfels für die Autofahrer? Bekanntlich sagten die Autokonzerne kostenlose Software-Updates für rund fünf Millionen Dieselautos zu. Dazu erreichten uns viele Leserfragen, auf die im nd-ratgeber ausführlich eingegangen wird.

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