Die normative Kraft faktischer Bilder

Alle Kritiker des Videobeweises haben Recht, findet Christoph Ruf. Aber: In der Bundesliga war es vorher trotzdem schlechter

Das war doch mal ein Spieltag! Der FC Bayern, vor der Saison von der Gesamtschar der deutschen Fußballexperten zum kommenden Meister gekürt, verliert gegen die TSG Hoffenheim 0:2. Wird aber, das sagt die Gesamtschar der deutschen Fußballexperten nach wie vor, dennoch Meister. Verfolger Borussia Dortmund schafft es im 13. Spiel gegen den SC Freiburg nicht, den 13. Sieg in Folge zu landen - und das, obwohl die ihrem Angstgegner sogar den Gefallen tun, sich durch ein selten dämliches Foul nach 27 Minuten selbst zu dezimieren. Tja, und irgendwie sieht es auch im Tabellenkeller nicht so aus, wie man sich das vor der Saison ausgemalt hatte. Teams wie Augsburg und Hannover schlagen sich mehr als ordentlich, Leverkusen hingegen spielt ordentlich, verliert aber ständig. Mirakulös, das alles. Und in jedem Fall eine gute Voraussetzung, um zumindest auf den nächsten Spieltag noch gespannt zu sein, ehe sich gegen Februar, März dann alles wieder so zurechtgeruckelt hat, dass sich die Etats der einzelnen Protagonisten auch im Tabellenstand niederschlagen.

Und doch wäre dieser dritte Spieltag der Saison 2017/2018 wohl keiner gewesen, der zu ausführlicheren Diskussionen geführt hätte, wenn der DFB nicht auf gehörigen öffentlichen Druck hin beschlossen hätte, in dieser Saison den Videobeweis einzuführen. Der führte in Freiburg beim besagten 0:0 dazu, dass ein Freiburger Spieler, der in der 26. Spielminute ein Foul an einem Dortmunder Kollegen begangen hatte, drei Minuten später vom Platz gestellt wurde, nachdem er zuvor spontan nur Gelb gesehen hatte.

Spannend waren am Sonnabend dann die Gespräche in den Biergärten, Cafés und Presseräumen in Freiburg. Denn den Videobeweis, den fanden nach Abpfiff eigentlich fast alle völlig bescheuert, egal, ob sie nun Anhänger der Gelb-Schwarzen oder der Schwarz-Roten waren. Der Charakter des Spiels werde manipuliert, hieß es. Schließlich könne es nicht angehen, dass die Zuschauer nach Toren, Fouls oder Platzverweisen erst einmal innehalten müssten, ehe sie sich Minuten später den Emotionen (Jubel, Ärger, Streicheln der Glückssocke, Frustgang zum Bierstand) hingeben können, die sie seit Menschengedenken gewohnt sind. Zugegebenermaßen sind das auch alles gute Argumente, denn es war am Sonnabend tatsächlich so, dass ein Großteil der Zuschauer mit offenem Mund zusah, wie da in DFB-Arbeitskleidung gewandete Herren auf Bildschirme starrten, wie sich Funktionäre angifteten und allerlei Betreuervolk wild gestikulierte. Und wie all das nur Übersprungshandlungen waren, bis der Freiburger Spieler Yoric Ravet frühzeitig unter die Duschen gehen konnte.

Misslich das Ganze, zumal umstritten ist, ob der Videobeweis eigentlich für solche Fälle überhaupt vorgesehen ist. Er darf nämlich nur in sogenannten spielrelevanten Fällen zum Einsatz kommen. Bei Toren, Elfmetern, Spielerverwechslungen oder Roten Karten. Ob unter die Roten Karten auch Gelbe fallen, die man nach erneuter Draufsicht in eine Rote umwandeln müsste, ist fraglich. Wäre es so, müsste man jedes zweite Foul noch mal anschauen.

Aber wäre es trotz allem nicht noch viel ärgerlicher, wenn dieses Spiel so abgelaufen wäre, wie es in der vergangenen Saison noch abgelaufen wäre? Denn dann hätte Ravet trotz eines wohl unabsichtlichen aber dennoch brutalen Fouls weiter spielen können, während der Gefoulte durch einen (in diesem Fall wirklich erkennbar) Schwächeren ersetzt werden muss und für Wochen ausfällt? Wäre es gerecht gewesen, wenn der Elfmeterpfiff zu Gunsten von Timo Werner am Freitag nicht zurückgenommen worden wäre? Das würde zumindest jeder bestreiten, der schon mal ein Fußballspiel einzig und allein wegen einer Fehlentscheidung des Schiedsrichters verloren hat.

Es bleibt also letztlich dabei: Eine Regelreform, die im Endeffekt dazu führt, dass das Ergebnis mehr und nicht weniger mit dem Spielverlauf zu tun hat, ist positiv. Auch wenn sie gravierende negative Begleiterscheinungen hat. Die hat sie im Falle des Videobeweises im Übrigen für den Schiedsrichter selbst. Benjamin Cortus war nach der 29. Minute nicht mehr der Gleiche. Vorher pfiff er unsicher, danach richtig schwach. Dass die Autorität des eigentlichen Schiedsrichters durch die normative Kraft der faktischen Bilder untergraben wird, ist schwer zu bestreiten. Wer das ändern will, muss für die Verbannung von Fernsehkameras und Handys aus den Stadien streiten. Ein utopisches aber überaus lohnendes Ziel wäre das.

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