Schluss mit dem Konsenszwang

Ines Wallrodt über Möglichkeiten, die Tarifbindung im Handel zu fördern

Was jetzt als Teufelszeug gilt, war bis zum Jahr 2000 üblich: allgemeinverbindliche Tarifverträge im Einzelhandel. Abschlüsse galten damit auch für Unternehmen, die nicht im Arbeitgeberverband Mitglied waren. Doch dann kündigten die Arbeitgeber dieses Prinzip auf. Statt über Produkte oder Service konkurrieren die Händler nun vor allem über Lohnkosten. Den Preis zahlen die vornehmlich weiblichen Beschäftigten und ihre Familien. Indirekt auch die Steuerzahler, wenn niedrige Löhne und magere Renten am Ende staatlich aufgestockt werden müssen.

Die Gewerkschaft war und ist zu schwach, dem etwas entgegenzusetzen. Auch Böse-Böse-Appelle der Bundesarbeitsministerin wie am Wochenende in Düsseldorf werden die Dumpingprofiteure kaum beeindrucken. Dabei hätte die Politik andere Waffen, um die Rückkehr zur Tarifbindung zu befördern. Sie müsste weitere Hürden für die Allgemeinverbindlichkeit abbauen, denn die Reform von 2014 hat die Vetomacht der Arbeitgeber im entscheidenden, auf Konsens verpflichteten Tarifausschuss nicht gebrochen. Deren Spitzenorganisationen verhindern hier jeden Vorstoß, sogar dann, wenn die betroffenen Tarifparteien einer Branche dafür sind.

Diese Blockademöglichkeit muss fallen - die Gesellschaft kann kein Interesse daran haben, dass eine Branche für Millionen Beschäftigte ein Armutssektor bleibt.

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