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Vielen Kaminöfen droht das Aus

Neue Abgasgrenzwerte ab 2018

  • Lesedauer: 2 Min.

Zum Jahresende droht vielen Kaminöfen das Aus. «Betroffen sind zunächst ältere Feuerstellen, die vor dem 1. Januar 1985 ihre Zulassung bekommen haben», sagt Prof. Dr. Peter Rasche, Vorsitzender von Haus & Grund Rheinland. Für diese gelten nach dem 31. Dezember 2017 strengere Abgasgrenzwerte. Auch für Heizkessel.

Hält ein Gerät die neuen Gren- zen nicht ein, bleiben drei Möglichkeiten: Die Anlagen müssen bis Jahresende mit Staubfiltern nachgerüstet oder ganz ausgetauscht werden - sonst bleibt laut Bundesimmissionsschutzverord- nung nur die Stilllegung.

Eigentümer sollten rechtzeitig prüfen, ob ihr Kamin/Ofen unter die Regelung fällt. Dann gilt es genau nachzurechnen, ob sich eine Nachrüstung lohnt. Neue Geräte verursachen bis zu 85 Prozent weniger Emissionen.

Stammt der Kamin aus den Jahren 1985 bis 1994, könne man ihn bis zum 31. Dezember 2020 betreiben, ergänzt Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland. Zwischen 1995 und 2010 gebaute Kaminöfen dürfen sogar bis 2024 im Einsatz bleiben.

Ist dem Eigentümer das Baujahr nicht bekannt, sollte er die Immissionswerte vom Schornsteinfeger ermitteln lassen. Die Kosten dafür muss er selbst tragen. Wer seiner Verpflichtung nicht nachkommt, riskiert ein Bußgeld bis zu 50 000 Euro.«

Wer einen historischen Kamin nutzt, ist ausgenommen. Gleiches gilt, wenn man keine andere Heizmöglichkeit hat oder mit einem historischen Herd kocht. Als »historisch« gelten jeweils Geräte, die vor dem Jahr 1959 gebaut worden sind. nd

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