Ins Aus geschossen
Arppe verliert Sitze in kommunalen Gremien
Eine Helmut-Kohl-Straße wollte Holger Arppe der Rostocker Bürgerschaft in deren jüngster Sitzung schmackhaft machen, besagt die Tagesordnung. Doch eine Erläuterung des Antrags durch den Rechtsaußenpolitiker bleib aus, und dessen Platz im Sitzungssaal blieb leer. Vielleicht wollte der ehemalige AfD-Mann nicht hören, was seine Bürgerschaftskollegen von ihm denken.
So etwa der Präsident jenes Gremiums, Wolfgang Nitzsche (LINKE), der während der Sitzung konstatierte: «Holger Arppe hat sich mit seinem menschenverachtenden Verhalten ins politische und gesellschaftliche Aus geschossen und sollte nie wieder politische Entscheidungen, egal auf welcher Ebene, treffen dürfen.» Zumindest für zwei Gremien erfüllt sich dieser Wunsch: Einstimmig wählte die Bürgerschaft Arppe aus den Versammlungen des Planungsverbandes Region Rostock und des Städte- und Gemeindetags Mecklenburg-Vorpommern.
Jedoch ist der 44-Jährige, der im Internet sexistische und gewaltverherrlichende Äußerungen gepostet haben soll, weiter Angehöriger der Bürgerschaft. Wenn auch nicht mehr als AfD-Vertreter, hat er doch die Partei und auch deren Landtagsfraktion verlassen. Rauskatapultieren per Beschluss kann das Kommunalparlament der Hansestadt eines seiner Mitglieder nicht. Deshalb hofft man dort, dass Arppe seinen Platz in jener Volksvertretung räumt, in der er sich ohnehin nicht wohl zu fühlen scheint. Soll er doch laut gepostet haben: In der Bürgerschaft könne er sich einige Leute «nur mit einem Loch im Kopf» vorstellen.
Bleibt Arppe in der Bürgerschaft, muss er mit sichtbarer Ablehnung rechnen: «Wir haben den Stadtvertreterinnen und -vertretern empfohlen, sich dann, wenn er redet, umzudrehen und ihm den Rücken zuzukehren», so Eva-Maria Kröger von der Linksfraktion gegenüber «nd». «Ich gehe davon aus, dass dabei alle mitmachen», sagt die Politikerin, auch Abgeordnete des Landtags.
Auch dort ist Arppe weiter Abgeordneter, wenn auch fraktionslos. Landtagspräsidentin Sylvia Bretschneider (SPD) will angesichts des aktuellen Geschehens die Einführung einer«Abgeordneten-Anklage anregen. Es gibt sie beispielsweise in Brandenburg. Dort kann ein Abgeordneter, der »das Ansehen des Landtages in einer gröblich gefährdenden Weise missbraucht«, vor dem Verfassungsgericht angeklagt werden und durch dessen Beschluss sein Mandat verlieren.
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