Zur Rolle des Betreuers

Urteile in Kürze

  • Lesedauer: 1 Min.

Wurde ein Mieter vom Gericht unter Betreuung gestellt, müssen Betriebskostenabrechnungen Mieterhöhungen usw. dem Betreuer als »gesetzlichem Vertreter« zugehen. Ist die Betreuung aufgehoben worden, müssen die Schriftstücke wieder dem Mieter zugehen, sonst sind sie formal unwirksam (Amtsgericht Berlin-Wedding, Az. 16 C 503/07).

Ist ein Mieter »geschäftsunfähig« und vom Vormundschaftsgericht eine Betreuung bestellt, muss eine Kündigung wegen Mietrückständen an den Betreuer gerichtet werden und nicht dem Mieter zugehen. (Amtsgericht Brandenburg, Az. 31 C 249/ 08).

Wird die Kündigung an den Mieter gerichtet und erhält der Betreuer nur zufällig vom Inhalt Kenntnis, so liegt keine rechtswirksame Zustellung vor.

Streit um Fußboden mit asbesthaltigen Vinylplatten

War der Fußboden der ehemaligen Wohnung mit asbesthaltigen Vinylplatten (Flexplatten) ausgelegt, können ehemalige Mieter vom vormaligen Vermieter keine nachträgliche Übernahme der Verantwortung und Übernahme möglicher späterer Schadenersatzleistungen verlangen. Die Wahrscheinlichkeit, später an einem Tumor zu erkranken, ist in diesem Fall gemäß gerichtlichem Gutachten als »sehr gering« einzuschätzen (BGH, Az. VIII ZR 19/13).

Harald Grzegorzewski/nd

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