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Worauf achtet der Gutachter?

Leserfrage

  • Lesedauer: 2 Min.

Wichtig ist zunächst die Anamnese, also die pflegerelevante Vorgeschichte. Dazu gehören unter anderem ärztliche Befunde, die verschriebenen Medikamente, Heil- und Hilfsmittel. Die entsprechenden Dokumente sollte sich Herr L. vor dem Gutachterbesuch vom Hausarzt ausstellen lassen.

Wichtig sind auch die Wohn- und Lebensbedingungen. Der Gutachter schaut beispielsweise, ob die Wohnung barrierefrei ist und das Badezimmer dem Pflegebedarf entspricht. Auch die Versorgungssituation des Haushaltes wird bewertet.

Das alles gehört zum Gesamtbild, das sich der Gutachter verschafft. Entscheidend für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit ist jedoch die Schwere der Beeinträchtigungen von Herrn L. Dabei werden im Detail sechs Lebensbereiche betrachtet: die Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, die Selbstversorgung, der Umgang mit krankheits- und theraphiebedingten Anforderungen sowie die Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.

Für jede der sechs Lebensbereiche beziehungsweise »Module« gibt es gesetzlich vorgegebene Fragen. Etwa, ob der Betreffende sich noch selbstständig an- und auskleiden kann, ob er sich in und außerhalb der Wohnung noch zurecht findet, ob er seine Körperpflege ohne Hilfe bewerkstelligt. Rund eine Stunde sollte man für den Termin einplanen.

Je nachdem, wie stark die Beeinträchtigungen sind, ermittelt der Gutachter Punkte, aus denen sich die Empfehlung für den Pflegegrad ergibt. Die Entscheidung teilt die Pflegeversicherung Herrn L. mit. Die Leistungen werden rückwirkend zum Tag der Antragstellung bewilligt.

Zur Vorbereitung auf den Besuch ist zu empfehlen, ein Pflegetagebuch zu führen. Den Vordruck bekommt man von seiner Pflegeversicherung oder seiner Pflegeberatung.

In dem Tagebuch sind die Themen detailliert aufgeführt, die begutachtet werden. Dabei handelt es sich um 64 einzelne Fragen. Der Gutachter ist zwar nicht an das Tagebuch gebunden, doch es kann bei der Entscheidungsfindung sehr hilfreich sein. Uwe Strachovsky

Weitere Auskünfte erhalten gesetzlich wie privat Versicherte bei der Compass Pflegeberatung unter der gebührenfreien Rufnummer (0800) 101 88 00.

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