Die Partei soll zahlen

Streit mit Bundestag am Donnerstag vor Gericht

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Berlin. Die Satiregruppierung »Die Partei« und der Deutsche Bundestag streiten vor dem Berliner Verwaltungsgericht. Bei der Verhandlung an diesem Donnerstag geht es um eine Aktion mit dem Titel »Geld kaufen« und finanzielle Zuschüsse des Bundes an »Die Partei«. Der Bundestag verlangt rund 72 000 Euro zurück und erließ eine Strafzahlung von rund 384 000 Euro. Dagegen klagte »Die Partei«. Der Parteichef und Satiriker Martin Sonneborn, der selber teilnehmen wird, kündigte bereits an: »Wenn wir diesen Prozess verlieren, sind wir drei Tage vor der Bundestagswahl insolvent. Dann eröffnen wir sofort das Bieterverfahren.«

Bei der Satireaktion »Geld kaufen« im Jahr 2014 erhielten Käufer für 25, 55 oder 105 Euro von der »Partei« einen 20-, 50- oder 100-Euro-Geldschein sowie zwei Postkarten. Nach eigenen Angaben wollte »Die Partei« so von höherer Förderung profitieren.

Politische Parteien kassieren für Wahlerfolge und Spenden Zuschüsse des Bundes, die allerdings gedeckelt sind. Als »Die Partei« Ende 2015 ihre Abrechnung einreichte, waren für die Deckelung noch jene Einnahmen ausschlaggebend, die den Umsätzen entsprechen. Durch den Geldverkauf waren diese Einnahmen um etwa 200 000 Euro in die Höhe geschossen. Daraufhin bekam »Die Partei« für 2014 rund 183 000 Euro an staatlicher Förderung.

Kurz darauf wurde die Finanzierung reformiert - seither ist der Gewinn und nicht mehr der Umsatz entscheidend. Die Satireaktion war auch eine Erwiderung auf einen Goldhandel der AfD, der ebenfalls zu höheren Zuschüssen geführt hatte. Daher der damalige Slogan: »Kauf kein’ Scheiß (Gold) (bei der AfD), kauf GELD (bei uns)!«

Allerdings stufte die Bundestagsverwaltung den Rechenschaftsbericht der »Partei« dann als falsch ein. Das Verwaltungsgericht teilte mit: »Der zwischen den Beteiligten streitige Differenzbetrag von 191 875 Euro fällt nach Auffassung der Bundestagsverwaltung nicht unter den Einnahmebegriff des Parteiengesetzes in der damaligen Fassung, da er auf dem bloßen Austausch von Geld beruhe.«

Sonneborn vertritt dagegen die Auffassung: »Der Rechenschaftsbericht ist von einem renommierten Wirtschaftsprüfer erstellt worden und enthält keine falschen Angaben, entsprechend werden die lustigen Forderungen des Bundestags zurückgewiesen.« Die neuen Regelungen seien erst nach Einreichen des Rechenschaftsberichts erlassen worden. Beim Berliner Verwaltungsgericht lässt sich »Die Partei« von dem Parteienrechtler Martin Morlock vertreten. dpa/nd

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