Wahl der Mieterräte soll fair werden
»Hier wurde Mietern Unrecht getan«, sagt Wohn-Staatssekretär Sebastian Scheel (LINKE) anlässlich der Vorstellung der Evaluation der Mieterratswahlen 2016 durch die Wohnraumversorgung Berlin (WVB) am Donnerstag. Bekanntlich wurden Dutzende Bewerber bei den erstmals im Sommer 2016 abgehaltenen Wahlen ausgeschlossen.
Allerdings in sehr unterschiedlichem Maße bei den sechs landeseigenen Wohnungsunternehmen. Besonders hervorgetan beim Ausschlusskriterium »schwerwiegende Verstöße gegen das friedliche Zusammenleben« hatte sich die GESOBAU. Unter anderem Tilo Trinks, Mitglied des Pankower Mieterprotests gegen teure energetische Sanierungen, durfte nicht antreten. »Bei der Wahlkommission der GESOBAU gab es einen Auslegungsexzess der Wahlordnung«, attestiert Rouzbeh Taheri, Vorsitzender des Fachbeirats der WVB und Sprecher des Mietenvolksentscheids.
»Unregelmäßigkeiten haben stattgefunden. Ursache war eine sehr weit interpretierbare Wahlordnung, die in unserem Haus entstanden war«, fasst Scheel das Fazit des Berichts zusammen. Eine Wahlwiederholung soll es allerdings nicht geben.
Tilo Trinks findet das ein Unding: »Im Grunde erwarte ich schon eine Art Rehabilitation für den Ausschluss«, sagt er. »Es waren einfach keine demokratischen Wahlen.«
Eine Mehrheit im Fachbeirat der WVB habe so entschieden, berichtet Taheri. Einerseits haben sich die nun gewählten Mieterräte inzwischen eingearbeitet, andererseits ist auch überhaupt nicht geregelt, wer überhaupt eine Neuwahl ausrufen kann. Stattdessen sollen die regulären Wahltermine ab 2019 abgewartet werden.
Nun soll die Wahlordnung zu Wahl der Mieterräte überarbeitet werden durch eine mehrheitlich mit Mietervertretern besetzte Arbeitsgruppe. In der Diskussion ist auch eine Zusammenführung der derzeit eher nebeneinander agierenden Mieterräte und -beiräte.
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