Bundesrat verschärft Verkehrssünder-Strafen
Berlin. Wer im Stau keine Rettungsgasse bildet, kann künftig deutlich stärker zur Kasse gebeten werden als bisher. Der Bundesrat billigte am Freitag eine Änderung der Straßenverkehrsordnung, mit der die Behinderung von Rettungskräften künftig mit Bußgeldern von bis zu 320 Euro und Fahrverbot geahndet werden kann. Bisher waren bislang lediglich 20 Euro fällig. Anlass für die Neuregelung waren häufige Beschwerden von Rettungskräften, die bei der Anfahrt zu Unfallstellen durch Gaffer und unaufmerksame Autofahrer Zeit verloren. Zudem wird das Handyverbot im Auto verschärft: Fahrer dürfen dieses künftig nur noch benutzen, wenn sie es dafür nicht halten müssen oder das Gerät über Sprachsteuerung und Vorlesefunktion verfügt. Ohne diese Vorrichtung ist aber weiter eine »Blickzuwendung zum Gerät« erlaubt, die der Verkehrslage angemessen ist. AFP/nd
Zum Aktionspaket
Linken, unabhängigen Journalismus stärken!
Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.
Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.