Deutsches Studentenwerk

Bildungslexikon

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Deutsches Studentenwerk. Der Verband der Studentenwerke, das Deutsche Studentenwerk, hat seinen Ursprung in den um 1919/20 deutschlandweit entstandenen Zusammenschlüssen von Studierenden, Lehrkräften und Vertretern aus Wirtschaft und Politik als Studentenhilfen. 1929 wurde der Zusammenschluss in »Deutsches Studentenwerk« umbenannt. Um die soziale Situation Studierender abzufedern, wurde in den Richtlinien die Selbsthilfe, Absage an Almosen und das Errichten eines Werksstudententums festgehalten. Konkret zählten hierzu Mensen, Vermittlung von Wohnungen und Werkarbeit, das Angebot der Krankenfürsorge und die individuelle Förderung durch Stipendien oder einmalige Beihilfen, Darlehen und Gebührenerlasse.

1934 verloren die lokalen Einrichtungen ihre relative Eigenständigkeit, als aus dem Verein das Reichsstudentenwerk wurde. Mit dem »Verband Deutscher Studentenwerke«, ab 1956 »Deutsches Studentenwerk«, wurde der Dachverband 1950 reorganisiert. Erste Fördermittel des Bundes gingen 1957 in die Studienförderung, den Wohnheimbau und den Mensabetrieb. Dennoch finanzierten sich die dezentral auf Selbsthilfe basierenden Studentenwerke vor allem über Beiträge und Spenden.

In den Jahren 1969/75 folgte die Umwandlung der Vereine in Anstalten des öffentlichen Rechts und 1991 die Erweiterung um die Studentenwerke der neuen Bundesländer. tgn

studentenwerke.de

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