Jobcenter übernimmt Brillenreparaturen
Kassel. Hartz-IV-Bezieher können sich die Kosten für eine Brillenreparatur vom Jobcenter erstatten lassen. Die Kosten stellen einen Sonderbedarf dar, der nicht im Regelbedarf enthalten ist, entschied am Mittwoch das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Geklagt hatte ein Arbeitslosengeld-II-Empfänger aus Niedersachsen. Seinen Antrag auf Übernahme der Kosten für die Reparatur seiner Brille hatte das Jobcenter abgelehnt. Das Sozialgericht und das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen verurteilten die Behörde zur Kostenerstattung von 66 Euro. epd/nd
Wir haben einen Preis. Aber keinen Gewinn.
Die »nd.Genossenschaft« gehört den Menschen, die sie ermöglichen: unseren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die mit ihrem Beitrag linken Journalismus für alle sichern: ohne Gewinnmaximierung, Medienkonzern oder Tech-Milliardär.
Dank Ihrer Unterstützung können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen sichtbar machen, die sonst untergehen
→ Stimmen Gehör verschaffen, die oft überhört werden
→ Desinformation Fakten entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und vertiefen
Jetzt »Freiwillig zahlen« und die Finanzierung unserer solidarischen Zeitung unterstützen. Damit nd.bleibt.