Urteil: Freispruch

Sterbehilfe

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Die beiden Frauen hätten »ernsthaft« und mit »innerer Festigkeit« über längere Zeit den Wunsch verfolgt, zu sterben und eine entsprechende Patientenverfügung verfasst, so in der Begründung des Urteils (Az. 3490 Js 76/12). Die Staatsanwaltschaft hatte dem Arzt Totschlag vorgeworfen und sieben Jahre Haft gefordert. Sie warf dem Neurologen und Psychiater vor, dass er die beiden Frauen falsch beraten und keine Alternativen zum Suizid angeboten habe.

Der Arzt war bei der Einnahme des tödlichen Malaria-Medikaments anwesend und rief eine halbe Stunde nach Atemstillstand die Polizei. Der Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung treffe ihn dennoch nicht, so das Gericht, weil die beiden Frauen lebensverlängernde Maßnahmen ausdrücklich abgelehnt hätten. Auch ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz komme angesichts der verabreichten geringen Mengen nicht in Betracht.

Ende 2015 war ein neues Bundesgesetz in Kraft getreten, das die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe stellt. Da der Fall aber länger zurückliegt, kommt das Gesetz in diesem Fall nicht zur Anwendung. epd/nd

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