Wer hat Ulbrichts Personalausweis?

Das fragt sich Karlen Vesper nach dessen Versteigerung in Hamburg

Ein skurriles Schreiben erreichte die nd-Redaktion. Das Hamburger Auktionshaus Zeige war nicht beglückt ob eines Artikels über die Versteigerung von Ulbricht-Dokumenten. Abgesehen von der Interpunktionsschwäche des Auktionators (ob er sich bei seinen Preisen auch mit den Kommata vertut?) verwundert dessen Versicherung, es seien »ausschließlich private Papiere versteigert« worden, »so der Personalausweis von Walter Ulbricht«. Da wäre ad 1 zu fragen: Ist ein Pass nicht ein behördliches, ergo staatliches Dokument? Und ad 2, wie schon im nd-Artikel: Warum liegt dieses nicht im SED-Parteiarchiv unterm Dach des - auch persönliche Zeugnisse sammelnden - Bundesarchivs? Wer kam wie in Besitz des amtlichen Papiers?

Zeige findet die Verhökerung des Passes »logisch, da die Personalausweise von Helmut Schmidt oder Angela Merkel auch nicht dem Kanzleramt gehören«. Was ist das für eine Logik?! Sodann lässt der Briefschreiber wissen, es hätten sich noch »etliche Personen mit Objekten aus dem Nachlass Ulbricht gemeldet, mit dem Wunsch diese meistbietend an den Mann zu bringen«. Schön für ihn. Aber legitim? Es sei denn, es handelt sich um rein private Widmungen, Silvestergruß- oder Autogrammkarten der Ulbrichts. Da ist es tatsächlich schnurzegal, ob die Veräußerer Ärzte, Pfleger oder (sic!) Anwälte sind, wie der Auktionator verrät.

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