Klarstellung des BGH

Vorpachtrecht

  • Lesedauer: 2 Min.

Eine unklare Vertragsformulierung zu einem Vorpachtrecht ist unwirksam, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am 24. November 2017 (Az. LwZR 5/16) im Fall eines Vertrags zur Pacht von landwirtschaftlichen Flächen.

Die Formulierung, »dem Pächter wird für die in § 1 aufgeführten Pachtflächen ein Vorpachtrecht eingeräumt«, verstoße als Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingung (AGB) gegen das Transparenzgebot nach Paragraf 307 BGB.

In dem Fall aus Sachsen-Anhalt hatte der Eigentümer mehrerer Grundstücke sein Land nach dem Ende eines mehrjährigen Pachtvertrags neu verpachtet, ohne den bisherigen Geschäftspartner zu berücksichtigen. Der pochte auf das vertraglich festgelegte Vorpachtrecht und bekam sowohl vom Amtsgericht Magdeburg als auch vom Oberlandesgericht Naumburg Recht. Das OLG ließ die Revision zu, weil das Brandenburgische Oberlandesgericht in einem ähnlichen Fall anders entschieden hatte. »Das Problem ist die Transparenz der Klausel«, sagte die Richterin. Es gebe keine gesetzlichen Regelungen zu einem Vorpachtrecht.

Beim Vorkaufsrecht sei klar, dass es nur einmal gelte. In diesem Fall sei aber unklar, ob ein ewiges Vorpachtrecht gemeint sei oder ein einmaliges. Auch sei nicht ersichtlich, was gelte, wenn der Eigentümer sein Land für eine gewisse Zeit selbst nutze und dann neu verpachten wolle.

»Der Verwender Allgemeiner Geschäftsbedingungen ist verpflichtet, den Regelungsgehalt einer Klausel möglichst klar und überschaubar darzustellen«, stellte der Senat klar. Entscheidend seien die Erwartungen und Erkenntnismöglichkeiten eines durchschnittlichen Vertragspartners. Für den Verpächter seien die wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen, die aus der Klausel folgen, nicht hinreichend zu erkennen. dpa/nd

Das »nd« bleibt. Dank Ihnen.

Die nd.Genossenschaft gehört unseren Leser*innen und Autor*innen. Mit der Genossenschaft garantieren wir die Unabhängigkeit unserer Redaktion und versuchen, allen unsere Texte zugänglich zu machen – auch wenn sie kein Geld haben, unsere Arbeit mitzufinanzieren.

Wir haben aus Überzeugung keine harte Paywall auf der Website. Das heißt aber auch, dass wir alle, die einen Beitrag leisten können, immer wieder darum bitten müssen, unseren Journalismus von links mitzufinanzieren. Das kostet Nerven, und zwar nicht nur unseren Leser*innen, auch unseren Autor*innen wird das ab und zu zu viel.

Dennoch: Nur zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Seien Sie ein Teil der solidarischen Finanzierung und unterstützen Sie das »nd« mit einem Beitrag Ihrer Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.

- Anzeige -
- Anzeige -