Prozess gegen Fabio V. fortgesetzt

Nach Haftverschonung muss der Italiener vor Gericht

  • Lesedauer: 2 Min.

Der italienische G20-Protestierer Fabio V. konnte Ende November nach fast fünf Monaten das Jugendgefängnis in Hamburg verlassen. Er feierte Weihnachten zu Hause, ist mit seiner Mutter nun jedoch wieder in die Hansestadt zurückgekehrt. Der Prozess wegen schweren Landfriedensbruchs gegen den 19-Jährigen wurde am Mittwoch trotz der Verschonung vor U-Haft fortgesetzt. Der Verhandlungstag startete mit dem Suchen des Angeklagten in einem Überwachungsvideo. »Offenbar nur die Staatsanwältin will in dem von einem Polizeizeugen eingekringelten Demonstranten inmitten einer Menge Fabio erkannt haben«, erklärte die anwesende Journalistin Marit Hofmann.

Als ein Video mit Wasserwerfereinsatz und schlagenden Polizisten gezeigt wurde, hakte die Verteidigung nach: »Wurde festgestellt, welcher Beamter da zugeschlagen hat?« Laut Hofmann antwortete die Staatsanwältin: »Ich bin nicht in der Abteilung, die das ermittelt.« Die von mehreren linken Hamburger Gruppen getragene Kampagne »United we stand« hatte zu einer Kundgebung vor dem Amtsgericht aufgerufen. »Das Verfahren gegen Fabio zeigt, dass es bei den G20-Prozessen nicht um Gerechtigkeit, sondern um eine Abschreckungs- und Gesinnungsjustiz geht«, hieß es in einem Aufruf.

Auch das Grundrechtekomitee begleitet die Verhandlung gegen den Italiener. »Aus unserer Sicht stellt dieser Prozess auf mehreren Ebenen einen Kristallisationspunkt im Ringen um die politische und juristische Aufarbeitung der Gipfelproteste dar«, hieß es in einer Erklärung von Anfang Januar. Als erster Prozess, der sich mit den Auseinandersetzungen in der Rondenbargstraße beschäftigt, sei er ein »Gradmesser für die Aufarbeitung eines der umstrittensten Polizeieinsätze während des Gipfels«. Auf der Flucht vor Polizisten waren damals 14 Demonstranten von einem Geländer gestürzt und hatten sich dabei schwer verletzt.

»Es bleibt zu befürchten, dass Fabio V. allein wegen der Bedeutung seines Prozesses für die öffentliche und politische Geschichtsschreibung verurteilt wird«, so das Grundrechtekomitee. Für das Grundrecht der Versammlungsfreiheit könnten sich dadurch »grundlegende Zukunftsfragen« ergeben. Fünf weitere Verhandlungstermine sind bis zum 20. Februar angesetzt. seb

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