Dachreparatur setzt Nachbarhaus in Flammen
Haftungsfrage vor BGH
Ein Dachdecker löst beim Hantieren mit einem Brenner ein Feuer aus. Nicht nur das betroffene Haus in der historischen Altstadt von Quedlinburg (Sachsen-Anhalt) brennt ab, auch ein Nachbarhaus wird durch Feuer und Löschwasser schwer beschädigt. Der BGH (Az. V ZR 311/16) soll klären, ob die Eigentümer des Hauses für den Schaden der Nachbarin gerade stehen müssen. Bei dem zum Schadenersatz verurteilten Dachdecker ist nichts zu holen, er ist zahlungsunfähig.
Die Versicherung der Nachbarin verlangte von den Erben der inzwischen gestorbenen Eigentümer rund 98 000 Euro, scheiterte damit aber beim Amtsgericht Magdeburg und beim Oberlandesgericht (OLG) Naumburg.
Die Vorsitzende Richterin des für Grundstücksfragen zuständigen V. Zivilsenats des BGH bescheinigte in der Verhandlung am 15. Dezember 2017 beiden Seiten gute Argumente. Ein entscheidender Punkt sei, ob die Eigentümer ihre Sicherungspflicht verletzt haben.
Ein Urteil soll im Januar oder Februar 2018 fallen.
In früheren Entscheidungen, in denen es aber um Brände durch technische Defekte - etwa an einem elektrisch verstellbaren Bett oder einem Kabel - gegangen war, hatte der BGH eine Haftung der Eigentümer bejaht. dpa/nd
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