Vorkauf in Neukölln gescheitert

  • Nicolas Šustr
  • Lesedauer: 2 Min.

Der Neuköllner Stadtentwicklungsstadtrat Jochen Biedermann (Grüne) hatte vergangenen Donnerstag bereits Vollzug gemeldet. Das Vorkaufsrecht für das Eckhaus Hermannstraße 174/Jonasstraße 35 sei ausgeübt worden, hieß es in einer Pressemitteilung. »nd« hatte auch darüber berichtet. Doch nach Redaktionsschluss wurde die Meldung wieder zurückgezogen. Der Grund: Der Bezirk hatte die Frist für den Vorkauf im Milieuschutzgebiet um einen Tag gerissen, aber erst nach Versenden der Meldung bemerkt. Darüber informierte die Redaktion ein Mieter, der seinen Namen nicht in der Zeitung lesen will.

»Das ist leider so«, bestätigt Biedermann auf nd-Anfrage. Es sei ein »wahnsinnig komplizierter Fall« gewesen. Eine Stunde, nachdem die letzten notwendigen Unterlagen beisammen waren, sei der Brief herausgegangen. Das war zu spät. »In unserer Tabelle stand eine falsche Frist«, sagt der Politiker. Leider habe sie niemand sie überprüft. »Ich habe unmittelbar Sorge dafür getragen, dass so ein Fehler nicht mehr passieren kann«, so Biedermann. Intern sei ein Vier-Augen-Prinzip bei solchen Dingen eingeführt worden.

»Damit ist auch die Abwendungsvereinbarung hinfällig geworden, die der ursprüngliche Käufer hätte unterschreiben müssen, was er aber nicht getan hat, und es gelten die normalen Milieuschutzbedingungen, und damit wahrscheinlich bald unbezahlbare Mieten durch elf Prozent Sanierungsumlage und Anpassung an den Mietspiegel«, benennt der Mieter die Konsequenzen für ihn und seine Nachbarn.

»Wir werden ganz besonders genau bei jeder Maßnahme hinschauen«, verspricht Biedermann für die Zukunft. »Dieser schlimme Fehler zeigt, dass wir dringend zusätzliches Personal für die Ausübung des Vorkaufsrechts brauchen.« Die Fälle seien »zu komplex und zu arbeitsintensiv«, um sie nebenbei zu bearbeiten. Mindestens ein Verantwortlicher sowie ein Stellvertreter würden benötigt. Derzeit werden zwei weitere Vorkaufsfälle im Bezirk geprüft.

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