Widerspruch wegen Pflegegrad oft erfolgreich

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Berlin. Widersprüche von Pflegebedürftigen gegen eine Pflegegrad-Einstufung waren 2017 in jedem zweiten Fall erfolgreich. Bei 28,7 Prozent bestätigten die Gutachter den Widerspruch und empfahlen einen anderen Pflegegrad, berichtete die »Welt am Sonntag« unter Berufung auf Angaben des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS). Weitere 23,9 Prozent erhielten demnach eine neue Pflegegrad-Empfehlung, weil sich der Hilfebedarf des Pflegebedürftigen zwischenzeitlich verändert hatte. Seit 1. Januar 2017 zählen bei der Einstufung der Pflegebedürftigkeit nicht nur körperliche Einschränkungen. Neu ist, dass bei der Begutachtung nun auch berücksichtigt wird, ob Menschen aufgrund psychischer Probleme oder Demenz Hilfe brauchen. Die bisher geltenden drei Pflegestufen wurden abgeschafft, Patienten werden nun in einen von fünf Pflegegraden eingestuft. epd/nd

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