Plädoyers im NSU-Prozess gehen weiter

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München. Im NSU-Prozess ist am Mittwoch ein Befangenheitsantrag gegen die Richter abgelehnt worden. Damit können die Schlussvorträge in dem seit fast fünf Jahren dauernden Prozess weitergehen. In den nächsten Verhandlungstagen sollen zunächst die letzten der Opfer und deren Anwälte ihre Plädoyers halten. Anschließend sollen die Angeklagten und ihre Verteidiger das Wort erhalten. Der Prozess war wegen eines Streits um einen Beweisantrag des mutmaßlichen NSU-Waffenbeschaffers Ralf Wohlleben zwei Wochen lang nicht vorangekommen. dpa/nd

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