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Frist für Vorkaufsrecht verlängert

  • Johanna Treblin
  • Lesedauer: 2 Min.

»Wir sind gefangen in der Vorkaufsschleife«, sagt Daniel Ospelt. Ospelt wohnt in der Braunschweiger Straße 51 in Neukölln. Das Haus wurde im Dezember an einen luxemburgischen Investor verkauft. Auf Initiative der Mieter hin prüfte der Bezirk daraufhin, ob er Gebrauch vom Vorkaufsrecht macht, das in Milieuschutzgebeiten gilt. Die eine gesetzte Frist lief am 9. Februar ab. Doch der Käufer, die Firma Albert Immo S.a.r.l., erbat sich eine zweiwöchige Fristverlängerung, wie Stadtentwicklungsstadtrat Jochen Biedermann (Grüne), dem »neuen deutschland« bestätigte.

Bis zum 23. Februar will der Käufer nun einen Vorschlag für eine Abwendungsvereinbarung vorlegen. Mit dieser werden bestimmte Luxussanierungen untersagt. Der Neuköllner Stadtrat bestätigte auch, dass er in Gesprächen mit dem Käufer stehe. Parallel werde weiter das Vorkaufsrecht geprüft.

»Wir hatten gehofft, dass am 9. Februar alles vorbei ist«, sagt Ospelt. Am liebsten mit dem Ergebnis, dass eine städtische Wohnbaugesellschaft das Haus kauft. Doch dazu ist es bisher nicht gekommen: Der Kaufpreis liegt mit knapp vier Millionen Euro ungewöhnlich hoch. Um das aufzufangen, haben die Mieter sich zu freiwilligen Mieterhöhungen bereiterklärt. Ob das ausreicht, ist noch offen.

Das Vorkaufsrecht kann allerdings nur ausgeübt werden, wenn der Käufer keine Abwendungsvereinbarung unterzeichnet. Die steht nun aus. Was drinstehen wird, ist Verhandlungssache. Ospelt hofft, dass der ausgehandelte Kompromiss nicht allzu sehr die Mieten in die Höhe treiben wird. »Es geht uns nicht darum, einen netten Vermieter zu haben, sondern um sichere Wohnverhältnisse.«

Im Herbst vergangenen Jahres erfuhren die Mieter, dass das Haus verkauft werden sollte: Der Vermieter fragte einen der Bewohner, ob er mit einem potenziellen Käufer die Wohnung besichtigen könne. Der Bewohner sagte zu, alarmierte aber die Nachbarn. Gemeinsam schrieben sie einen Brief an ihren Vermieter, der aber schaltete auf stumm. Sie wandten sich an den Mieterververein, an verschiedene Stiftungen und Genossenschaften, trafen sich mit Bewohnern anderer Häuser in ähnlichen Situationen. Dann wandten sie sich an Stadtentwicklungsstadtrat Biedermann mit der Bitte, das bezirkliche Vorkaufsrecht auszuüben.

Dass der Kaufpreis so hoch sein soll, wundert Ospelt. Es sei »nicht in bestem Zustand«. Der Keller sei feucht, die Kellertreppe drohe einzustürzen. Der Vermieter habe in den vergangenen Jahren nur wenig getan, um das Haus instand zu halten. Entsprechende Mängelanzeigen wurden Ospelt zufolge gestellt.

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