Härte gegen Kurden-Unterstützer
Behörden verschärfen Repressionsmaßnahmen in mehreren Städten
Berlin. Deutsche Sicherheitsbehörden gehen verstärkt gegen kurdische Aktivisten und ihre Unterstützer vor. Mehrere Fälle aus verschiedenen Städten sind in den vergangenen Tagen bekannt geworden.
So ermittelt laut einem Beitrag des Bayrischen Rundfunk (BR) die Polizei gegen den Münchner Musiker Johannes König, der einen Online-Artikel des BR auf Facebook geteilt hat. Mit dem Teilen des Beitrages war auch dessen Bebilderung - die Fahne der syrisch-kurdischen Miliz YPG - auf der Profilseite von König erschienen. Es wäre laut dem öffentlich-rechtlichen Sender der erste Fall, bei dem das kommentarlose Verbreiten eines Artikels zu polizeilichen Ermittlungen führt. »Dass nun auch das kommentarlose Posten dieses Artikels, der mit der YPG-Fahne bebildert ist, Grund für eine Vorladung zum Staatsschutz sein soll, ist ein neuer irrwitziger Höhepunkt der Repression«, sagte König gegenüber dem BR. Am 19. März soll sich der Musiker zum Verhör im Münchner Präsidium einfinden. Auf BR-Nachfrage begründete die Polizei ihr Vorgehen mit der Rechtslage. Demnach sei es Medien gestattet, »verbotene Symbole« darzustellen, einzelnen Nutzern jedoch nicht. Was die Begründung ausklammert: Die öffentliche Darstellung der YPG-Fahne ist seit März 2017 nach einem Bescheid des Innenministeriums nur dann untersagt, wenn sich ihrer die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) »ersatzweise« bediene. Die Entscheidung, wann dies eintrifft, obliegt den jeweiligen Behördenverantwortlichen.
Am Samstag verboten Sicherheitsbehörden in Dortmund weiterhin eine Demonstration gegen die türkische Offensive in Afrin. Die angemeldete Versammlung habe dazu gedient, die PKK zu unterstützen, erklärte der Dortmunder Polizeipräsident Gregor Lange. »Konkrete Gefahren für öffentliche Sicherheit und Ordnung« würden von der Versammlung ausgehen. Rund 1000 Teilnehmer waren für die Demonstration durch die Dortmunder Nordstadt angemeldet.
In Bielefeld muss indes das Autonome Jugendzentrum (AJZ) mit einer Strafverfolgung wegen eines 23 Jahren alten Graffito rechnen. Ein Hamburger Sprayer hatte mit dem Bild an den kurdischstämmigen Jugendlichen Halim Dener erinnert, der 1994 beim Plakatieren von Polizisten erschossen wurde. Die Polizei forderte jüngst das AJZ auf, das Graffito bis zum vergangenen Freitag zu entfernen. Das linke Zentrum weigerte sich jedoch - und erwartet nun die Polizei. seb
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