Berliner Autoraser mordeten nicht

Bundesgerichtshof hob hartes Urteil des Landgerichts auf

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Karlsruhe. Die vom Landgericht Berlin wegen Mordes verurteilten Autoraser müssen nach einem tödlichen Autorennen nicht lebenslang hinter Gitter. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Mordurteil am Donnerstag auf und verwies es an das Landgericht zur Neuverhandlung zurück.

Die Karlsruher Richter sahen es als nicht erwiesen an, dass die beiden Männer mit ihrem Autorennen vorsätzlich einen unbeteiligten Autofahrer töten wollten. Damit können sie mit einer Verurteilung lediglich wegen fahrlässiger Tötung rechnen.

In einer weiteren Verhandlung, bei der es über einen rasenden Motorradfahrer in Bremen ging, der einen Unbeteiligten erfasste und tötete, bestätigten die Richter eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung. In einem dritten Fall gab der BGH einer Revision der Staatsanwaltschaft statt, die eine härtere Strafe für einen Mann gefordert hat, der in seinem Auto in Frankfurt am Main viel zu schnell fahrend einen tödlichen Unfall verursachte. epd/nd Kommentar Seite 4

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