Untreue-Urteil rechtskräftig

BGH verwirft Revision im Sal. Oppenheim-Fall

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Karlsruhe. Das Untreue-Urteil des Kölner Landgerichts gegen vier Ex-Manager der Privatbank Sal. Oppenheim vom Juli 2015 ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf am Mittwoch in Karlsruhe die Revision der Staatsanwaltschaft. Zuvor hatte der 2. Strafsenat bereits die Revision der Verteidigung als offensichtlich unbegründet verworfen.

Der Vertreter der Bundesanwaltschaft hatte die Höhe der Strafen beanstandet. Der Vorsitzende Richter sagte aber, das Landgericht habe ohne Rechtsfehler zahlreiche Milderungsgründe zugunsten der Angeklagten berücksichtigt. Drei Angeklagte waren zu Freiheitsstrafen auf Bewährung und ein vierter Ex-Manager zu zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden.

In dem Fall ging es um Verluste im Zusammenhang mit dem früheren Karstadt-Mutterkonzern Arcandor, die fast zum Zusammenbruch der Bank geführt hatten, sowie um ein verlustreiches Immobiliengeschäft. Der Gesamtschaden betrug fast 84 Millionen Euro. dpa/nd

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