Erfolg für Gentechnik-Kritiker

Europäischer Gerichtshof urteilt gegen EU-Kommission

  • Lesedauer: 1 Min.

Luxemburg. Umwelt- und Verbraucherorganisationen können gegen die Handelszulassung für gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel durch die EU-Kommission klagen. Das hat der Europäische Gerichtshof auf die Klage des Instituts TestBioTech in einem am Mittwoch in Luxemburg veröffentlichten Grundsatzurteil entschieden. TestBioTech kann damit die rechtlich umstrittene Handelszulassung für Gentechnik-Sojabohnen der Firmen Monsanto und Pioneer zunächst EU-intern überprüfen lassen und danach vor Gericht klagen. (Aktenzeichen: T-33/16)

Die Gentechnik-Sojabohnen der Firmen Monsanto und Pioneer wurden nach Einschätzung von TestBioTech nicht ausreichend auf gesundheitliche Risiken getestet. Die EU-Kommission wollte es dem Institut verwehren, die Importzulassung zunächst EU-intern überprüfen zu lassen. Der Gerichtshof wies das in seinem Urteil zurück. Die EU-Kommission will die Entscheidung jetzt prüfen und behält sich Rechtsmittel vor, erklärte eine Sprecherin. Agenturen/nd Seiten 4 und 9

Abonniere das »nd«
Linkssein ist kompliziert.
Wir behalten den Überblick!

Mit unserem Digital-Aktionsabo kannst Du alle Ausgaben von »nd« digital (nd.App oder nd.Epaper) für wenig Geld zu Hause oder unterwegs lesen.
Jetzt abonnieren!

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal