Thüringer AfD scheitert mit Eilantrag zu Wahlalter
Weimar. Bei den Kommunalwahlen Mitte April in Thüringen können nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichts auch 16- und 17-Jährige abstimmen. Das entschied das Landesverfassungsgericht in Weimar am Dienstag. Es lehnte einen Eilantrag der AfD-Landtagsfraktion ab, das vom Landtag 2015 gesenkte Mindestwahlalter bei der Entscheidung über die Landräte und Bürgermeister am 15. April nicht anzuwenden. Dem AfD-Antrag sei nicht stattgegeben worden, teilte das Gericht mit. Das gelte auch für den AfD-Antrag, die Wahlunterlagen minderjähriger Wähler besonders zu kennzeichnen. dpa/nd
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