Gerichtshof in Straßburg verurteilt die Türkei

U-Haft zweier Reporter rechtswidrig

  • Lesedauer: 1 Min.

Straßburg. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Türkei erstmals wegen der Inhaftierung zweier Journalisten nach dem Putschversuch von 2016 verurteilt. Die Straßburger Richter entschieden am Dienstag in den Fällen von Mehmet Altan und Sahin Alpay, dass ihre Meinungsfreiheit und die Rechte auf Freiheit und Sicherheit durch monatelange Untersuchungshaft verletzt worden seien, und schlossen sich damit der Einschätzung des türkischen Verfassungsgerichts an. Alpay wurde vor wenigen Tagen aus der Haft entlassen und steht unter Hausarrest, der Prozess gegen ihn läuft noch. Altan wurde kürzlich zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Die Urteile des EGMR beziehen sich nur auf die Untersuchungshaft der beiden und wurden jeweils mit sechs gegen eine Stimme gefällt; der türkische EGMR-Richter votierte dagegen. In anderen Beschwerdepunkten, etwa was die Länge eines Verfahrens anging, bekamen die Journalisten vom EGMR nicht Recht. Agenturen/nd

Wir haben einen Preis. Aber keinen Gewinn.

Die »nd.Genossenschaft« gehört den Menschen, die sie ermöglichen: unseren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die mit ihrem Beitrag linken Journalismus für alle sichern: ohne Gewinnmaximierung, Medienkonzern oder Tech-Milliardär.

Dank Ihrer Unterstützung können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen sichtbar machen, die sonst untergehen
→ Stimmen Gehör verschaffen, die oft überhört werden
→ Desinformation Fakten entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und vertiefen

Jetzt »Freiwillig zahlen« und die Finanzierung unserer solidarischen Zeitung unterstützen. Damit nd.bleibt.