Löcher für Jalousien gebohrt: Vermieterin sperrt Kaution
Mietrechtsurteil
Im Übergabeprotokoll wurden die Löcher nicht als Mangel vermerkt. Dennoch kündigte die Vermieterin an, der Mieterin die Kosten für das Verspachteln der Schraubenlöcher in Rechnung zu stellen und von der Kaution (1900 Euro) abzuziehen. Die Fenster zu durchbohren, sei nicht genehmigt worden. Auf jeden Fall sei die Mieterin verpflichtet, die Löcher zu beseitigen, weil Feuchtigkeit eindringen könne.
Das Amtsgericht Bremen (Az. 6 C 285/14) verurteilte die Vermieterin dazu, die Kaution in voller Höhe freizugeben. Um gut schlafen zu können, müsse man in Schlaf- und Kinderzimmer die Fenster verdunkeln können. Es gehöre zur vertragsgemäßen Nutzung einer Mietwohnung, die dafür nötigen Einrichtungen anzubringen. Wenn Fenster in eine Dachschräge eingelassen seien, könne man Jalousien nur mit Schrauben montieren. Mieter dürften sie festschrauben (lassen), ohne den Vermieter darüber zu informieren oder um Erlaubnis zu fragen.
Zudem habe die Vermieterin die strittigen Löcher im Übergabeprotokoll nicht als Mangel aufgelistet. Bei gründlicher Inspektion der Räume beim Übergabetermin hätte sie die Löcher unschwer erkennen können. Wenn die Hauseigentümerin beim Übergabetermin darauf verzichte, die Löcher als Schaden an der Mietsache zu reklamieren, könne sie nicht nachträglich von der Mieterin Mangelbeseitigung verlangen und die Kosten mit der Kaution verrechnen. OnlineUrteile.de
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