Heil kündigt Erhöhung von Hartz-IV-Leistungen an

Laut Arbeitsminister: »Regelsätze müssen Mindestmaß an sozialer Teilhabe ermöglichen«

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In einem Interview mit der »Rheinischen Post« hat Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) am Freitag seine Vorstellungen zur möglichen Erhöhung einzelner Hartz-IV-Leistungen präzisiert. »Die Regelsätze müssen das Existenzminimum abdecken und ein Mindestmaß an sozialer Teilhabe ermöglichen. Es bleibt für die nächste Anpassung bei dem im Gesetz vorgesehen Mechanismus«, sagte Heil. »Ich rechne zum 1. Januar 2019 damit, dass es dabei zu Erhöhungen kommen wird«, sagte der Arbeitsminister. »Genauer angucken will ich mir die Frage von besonderen Bedarfen, wenn etwa eine kaputte Waschmaschine ersetzt werden muss«, erläuterte der Minister. »Zudem werden wir das Schulstarterpaket für bedürftige Kinder verbessern«, kündigte Heil an.

Die SPD hatte am Donnerstag angekündigt, junge Leute unter 25 künftig nicht mehr härter zu bestrafen. »Nicht in Ordnung finde ich, dass bei den Sanktionsmöglichkeiten für junge Erwachsene und Ältere unterschiedliche Regeln gelten. Da sollten wir zu einer Vereinheitlichung kommen«, betonte Heil. Bei der von ihm geplanten Überprüfung der Hartz-IV-Sanktionen gehe es aber um einzelne Bestimmungen. »Es wird auch in Zukunft Sanktionen für Langzeitarbeitslose, die sich nicht an die Regeln halten, geben können«, sagte Heil. dpa/nd

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