AfD-Fraktion scheitert vorm Verfassungsgericht

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Die AfD-Fraktion ist mit ihrer Klage gegen die Verkleinerung des Untersuchungsausschusses zum Terroranschlag auf den Weihnachtsmarkt an der Gedächtniskirche gescheitert. Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat jetzt entschieden, dass der Verkleinerungsbeschluss des Abgeordnetenhauses vom November 2017 verfassungsgemäß war. Das teilte das Gericht am Donnerstag mit. Die AfD-Fraktion hatte im vergangenen Jahr einen ihrer Abgeordneten ausgeschlossen. In der Folge war die Zahl ihrer Mitglieder in zwei Ausschüssen des Abgeordnetenhauses angepasst worden. dpa/nd

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