1895 nicht vollstreckte Haftbefehle in Thüringen
Erfurt. In Thüringen gelten 1895 Haftbefehle als nicht vollstreckt. Das geht aus der Antwort des Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage des CDU-Landtagsabgeordneten Raymond Walk hervor. Die Daten beziehen sich auf den erfassten Stand Anfang Januar. Nach Angaben des Innenministeriums ist die Hauptursache für nicht vollstreckte Haftbefehle der unbekannte Aufenthaltsort eines Tatverdächtigen. Walk forderte das Innenministerium auf, die nötigen Rahmenbedingungen zu schaffen, um diesem Sicherheitsrisiko entgegenzuwirken. dpa/nd
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