NSU-Prozess: Vorwürfe gegen Bundesanwaltschaft

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München. Die Verteidigung der mutmaßlichen Rechtsterroristin Beate Zschäpe hat ihr Plädoyer im NSU-Prozess mit weiteren Vorwürfen gegen die Bundesanwaltschaft fortgesetzt. »Was nicht passt, wird passend gemacht«, sei der rote Faden im Plädoyer der Anklagebehörde gewesen, sagte Rechtsanwalt Hermann Borchert am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht München. Eine Strafmaßforderung stand zunächst weiterhin aus. Borchert bestritt den Vorwurf der Bundesanwaltschaft, mit dem Untertauchen mit Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos 1998 habe sich Zschäpe für den Terrorismus entschieden. »Sie hatte sich für den Weg in den Untergrund, nicht jedoch für den Weg in den Terror entschieden.« Der Zschäpe-Verteidiger wies den Vorwurf als falsch zurück, seine Mandantin sei an der Waffenbeschaffung des NSU beteiligt gewesen. Dafür habe die Bundesanwaltschaft keinen Beweis erbringen können. Die Zschäpe-Verteidiger hatten zum Auftakt ihres Plädoyers am Dienstag bereits den zentralen Anklagevorwurf der Mittäterschaft bestritten. AFP/nd Kommentar Seite 4

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