Mesale Tolu spricht von Schikane

Deutsche Journalistin darf Türkei nicht verlassen

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Istanbul. Die deutsche Journalistin Mesale Tolu darf die Türkei auch vier Monate nach ihrer Entlassung aus der U-Haft nicht verlassen. Ein Gericht in Istanbul beschloss am Donnerstag, die Ausreisesperre für die 33-Jährige und ihren ebenfalls angeklagten Ehemann Suat Corlu aufrechtzuerhalten. Es entband sie aber von der wöchentlichen Meldepflicht bei der Polizei. Der Prozess gegen Tolu, Corlu und 25 weitere Angeklagte wegen Terrorvorwürfen wird am 16. Oktober fortgesetzt.

Tolu sprach von einem »politischen Beschluss« und »Schikane«. Sie wolle Einspruch einlegen. Das Ausreiseverbot bedeute, »dass ich weiterhin keine normale Routine im Leben haben werde«. Damit bleibe ihrem dreijährigen Sohn die Ausreise verwehrt, der seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland habe. Die Prozessbeobachterin und Vizechefin der Linksfraktion im Bundestag, Heike Hänsel, sagte: »Das ist ein Schikaneurteil und die Bundesregierung muss den Druck hier erhöhen. Es ist nicht nachvollziehbar, weswegen Peter Steudtner und Deniz Yücel ausreisen konnten - zu Recht - und Mesale Tolu bis heute nicht.«

Zum Auftakt des Prozesstages hatte Tolu ihren Freispruch gefordert. Sie und ihr Mann haben das Gericht aufgerufen, ihnen die Ausreise zu gestatten. »Als deutsche Staatsbürgerin will ich, dass mein Kind in dem Land, aus dem ich komme, in den Kindergarten geht«, sagte Tolu. dpa/nd

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