NSU: Anwälte fordern milde Strafe für Holger G.
München. Im NSU-Prozess haben die Verteidiger des Mitangeklagten Holger G. eine Strafe von »unter zwei Jahren« für ihren Mandanten vorgeschlagen, aber keinen konkreten Strafantrag gestellt. »Er will für seine Tat geradestehen«, sagte Rechtsanwalt Pajam Rokni-Yazdi am Mittwoch vor dem Münchner Oberlandesgericht. Der Verteidiger erörterte in seinem Plädoyer auch die Möglichkeit einer Bewährungsstrafe. Die Bundesanwaltschaft hatte für G. fünf Jahre Haft wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung gefordert. G. hatte bereits zu Prozessbeginn und im vorangegangenen Ermittlungsverfahren zugegeben, das Trio des »Nationalsozialistischen Untergrund« bei dessen Untergrundleben unterstützt zu haben. Konkret habe er einmal eine Waffe überbracht, Personalpapiere für Böhnhardt beschafft und eine Krankenkassenkarte für Zschäpe. dpa/nd
Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall.
Dank Ihrer Unterstützung können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen in den Fokus rücken
→ marginalisierten Stimmen eine Plattform geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln
Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.