Kfz-Stellplatz im Grundbuch eintragen

Sondernutzungsrecht

  • Lesedauer: 1 Min.

Diese Schritt ist wichtig, sonst kann es bei Sondernutzungsrechten später Probleme geben. Das ist nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS dem Urteil des Zivilsenates am Oberlandesgericht Düsseldorf (Az. I-3 Wx 46/17) zu entnehmen.

Der Fall: Dem Eigentümer einer Wohnungseigentumseinheit wurde das Recht eingeräumt, die nicht überbauten Teile eines Grundbesitzes als Kfz-Stellplatz zu nutzen - und zwar unter Ausschluss aller übrigen Miteigentümer.

Doch im Anschluss an diese Erlaubnis erfolgte nicht die mögliche und bewilligte Eintragung der Sondernutzungsrechte ins Grundbuch. Das erwies sich für die Rechtsnachfolger des Betroffenen als ein schwerer Fehler.

Das Urteil: Das Oberlandesgericht stellte fest, dass eine erneute Bewilligung zur Eintragung von Sondernutzungsrechten an den Stellplätzen erforderlich sei. In dem Urteil hieß es: »Die Sondernutzungsrechte mögen (...) zwar zunächst wirksam vereinbart worden sein, sind aber mangels Eintragung nicht ›verdinglicht‹ worden, so dass die nachfolgenden Eigentümer und sonstigen dinglich Berechtigten diese nicht gegen sich gelten lassen müssen.« LBS/nd

Abonniere das »nd«
Linkssein ist kompliziert.
Wir behalten den Überblick!

Mit unserem Digital-Aktionsabo kannst Du alle Ausgaben von »nd« digital (nd.App oder nd.Epaper) für wenig Geld zu Hause oder unterwegs lesen.
Jetzt abonnieren!

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal