»Friss oder stirb«

Die konservative Mehrheit am Obersten Gerichtshof der USA bestätigt Befürchtungen und schränkt Gewerkschaftsrechte ein

  • John Dyer, Boston
  • Lesedauer: 3 Min.

Der Oberste Gerichtshof der USA hat den Einfluss von Gewerkschaften eingeschränkt. Damit bestätigen sich Befürchtungen auf Seiten von Arbeitnehmervertretern, die durch die Ernennung des unternehmensfreundlichen Richters Neil Gorsuch durch Präsident Donald Trump entstanden waren. Mit der knappest möglichen Mehrheit von fünf zu vier Stimmen entschied der Supreme Court diese Woche, dass etwaige Verletzungen des Arbeitsrechts individuell verhandelt werden müssen. Sammelklagen ermöglichten Betroffenen bisher ein Aufteilen der oft hohen Gerichtskosten, etwa wenn es um Lohnforderungen oder um Diskriminierung geht.

Das Gericht bezog sich auf drei Fälle, in denen Arbeitnehmer ihre Arbeitgeber beschuldigten, ihnen zu Unrecht das Klagerecht zu entziehen. Die Richter entschieden nun unter Berufung auf einen Rechtsakt von 1925, dass Arbeitgeber Schiedsgerichtsklauseln anwenden können, um Sammelklagen zu verhindern. Damit würden Gerichtsverfahren verringert, erklärte der konservative Richter Gorsuch in der Urteilsbegründung. Denn nun seien Arbeitnehmer und Arbeitgeber gezwungen, sich einem Urteil von dritter Seite zu unterwerfen.

Gewerkschaftsnetzwerk Europa

Das Gewerkschaftsnetzwerk TUNE steht für Trade Union Network Europe und ist ein loser Zusammenschluss progressiver europäischer Gewerkschafter. Es hat keine Statuten und kaum feste Strukturen. Ursprünglich ist das Netzwerk als Gegenpol zum Europäischen Gewerkschaftsbund (EGB) entstanden. »Der EGB ist als offizieller Zusammenschluss europäischer Gewerkschaften an Konsens gebunden und das bremst natürlich«, erklärt Karola Boger, Juristin und politische Beraterin der Europa-Linken. »Im TUNE sammeln sich viele Gewerkschafter, die sich nicht mit Minimalzielen zufriedengeben möchten.« Boger ist Gewerkschaftsexpertin und organisiert seit einigen Jahren die Gewerkschaftskongresse mit TUNE im Europaparlament. ess

Der Oberste Gerichtshof der USA korrigierte damit Entscheidungen der unteren Instanzen, die bislang zugunsten der Beschäftigten ausgefallen waren. Auch der Oberste Gerichtshof bestätigte zwar grundsätzlich das Recht von Arbeitnehmern auf Sammelklagen - aber nur, wenn sie das Recht nicht per Arbeitsvertrag abgetreten haben. »Der Kongress hat die Bundesgerichte angewiesen, Schiedsgerichtsvereinbarungen durchzusetzen«, so Gorsuch. Wenn Arbeitnehmer diese Schiedsgerichtsvereinbarungen missachten können, um mit anderen Arbeitnehmern gemeinsam zu klagen, dann hätten diese Vereinbarungen keine Bedeutung mehr.

Richterin Ruth Bader Ginsburg, die einst von Bill Clinton berufen worden war, nannte das Urteil beim Verlesen der Minderheitenposition »auf unerhörte Weise falsch«. Ihr zufolge verlangen heute mehr als die Hälfte der Unternehmen von nicht gewerkschaftlich organisierten Mitarbeitern den Abschluss von Arbeitsverträgen, die ein obligatorisches Schiedsgerichtsverfahren für Streitigkeiten beinhalten und einfordern, dass Arbeitnehmer ihr Recht auf Sammelklagen abgeben. 1992 seien es lediglich zwei Prozent der Firmen gewesen. Die Arbeiter hätten kaum eine andere Wahl, als zu unterzeichnen, denn andernfalls würden sie keinen Arbeitsplatz bekommen, argumentiert Ginsburg. Das Urteil führt deshalb aus ihrer Sicht zu Verträgen nach dem Motto »Friss-oder-stirb«.

Gewerkschaften sind ebenfalls empört. Die Entscheidung zwinge Arbeitnehmer dazu, das Recht auf Sammelklagen gegen illegale Beschäftigungspraktiken wie Lohndiebstahl, sexuelle Belästigung und Diskriminierung aufzugeben, so Richard Trumka, Vorsitzender der Gewerkschaft AFL-CIO. Schlichtungsgremien seien kein Ersatz, denn ihnen fehle oft das Verständnis für die Position der Arbeitnehmer. Auch der demokratische Senator Patrick Leahy aus Vermont warnt, das Urteil werde es Arbeitgebern erleichtern, Löhne zu kürzen, den Mindestlohn zu verweigern und weitere Regeln auf Kosten der Mitarbeiter durchzusetzen.

Beim Obersten Gerichtshof steht nun ein weiteres wichtiges Urteil zum Arbeitsrecht an. Dabei geht es um die gängige Praxis der amerikanischen Gewerkschaften des öffentlichen Sektors, von Nichtmitgliedern die Zahlung von Gewerkschaftsbeiträgen zu verlangen, wenn sie in einem Bereich arbeiten, der für die Gewerkschaftsvertretung gestimmt hat. Gewerkschaften sind nach der gerade gefällten Entscheidung pessimistisch. »Der neue Richter hat sich dem gefährlichen Trend dieses Gerichts angeschlossen, sich auf die Seite der Unternehmen und gegen die Seite der Werktätigen zu stellen«, meint Gewerkschaftschef Trumka mit Verweis auf Richter Gorsuch.

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