Haustürschlüssel verloren: Der Mieter muss dafür zahlen
Schlüsselfragen
Verliert ein Mieter den Schlüssel, so müsse in Mehrfamilienhäusern im Zweifelsfalle die komplette Schließanlage ausgetauscht werden, erklärt die Eigentümergemeinschaft Haus & Grund.
Mieter sollten daher unbedingt darauf achten, dass die Private Haftpflichtversicherung einen Schlüsselverlust in ausreichender Höhe abdeckt.
Einen Ersatzschlüssel herstellen zu lassen, komme nur in Ausnahmen in Betracht. Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn sicher ist, dass durch den Verlust die Sicherheitsinteressen der übrigen Hausbewohner nicht beeinträchtigt sind.
Hat der Mieter beispielsweise den Schlüssel nachweislich ins offene Meer fallen lassen, so sei die Zuordnung zu einer bestimmten Wohnung nach menschlichem Ermessen ausgeschlossen, so die Eigentümergesellschaft Haus & Grund. dpa/nd
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