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  • Atomabkommen mit dem Iran

EU beschließt Änderung des Abwehrgesetzes gegen US-Sanktionen

Kommission beschließt europäische Unternehmen zu schützen / Iran drängt weiter auf Garantien nach Aufkündigung des Atomabkommen durch Trump

  • Lesedauer: 3 Min.

Brüssel. Zur Rettung des Atomabkommens mit dem Iran hat die EU-Kommission das überarbeitete Abwehrgesetz gegen amerikanische Sanktionen beschlossen. Wie die Behörde am Mittwoch mitteilte, wurde zudem die geplante Änderung des Mandats für die Europäische Investitionsbank (EIB) angenommen. Sie soll es der EIB ermöglichen, künftig auch EU-Investitionen im Iran zu unterstützen.

Hintergrund der Maßnahmen ist der einseitige Rückzug der USA aus dem Atomabkommen. Er ist mit der Wiedereinführung von US-Wirtschaftssanktionen gegen das Land verbunden, die aber auch nicht-amerikanische Unternehmen treffen können, die mit dem Iran Wirtschaftsbeziehungen pflegen. Der Iran befürchtet, deswegen einen Großteil der wirtschaftlichen Vorteile zu verlieren, die er über das Abkommen versprochen bekommen hatte.

Ziel der Regierung in Teheran ist es nun, von den Europäern Garantien zu bekommen, dass die Wirtschaftsbeziehungen und der Kapitalverkehr erhalten bleiben. Wenn nicht, will sie sich nicht mehr an das Abkommen zum Verzicht auf den Bau einer iranischen Atombombe halten. Um Druck auf die Europäer zu erzeugen hatte Iran am Dienstag mit der erneuten Vergrößerung der Produktion von Zentrifugen zur Anreicherung von Uran gedroht. Das kritisierte ein Sprecher des Auswärtigen Amtes am Mittwoch in Berlin. Die jüngsten medienwirksamen iranischen Verlautbarungen seien in der aktuellen Situation »nicht hilfreich« und trügen nicht zur Vertrauensbildung bei. Trotz der Kritik an Iran hat die EU-Kommission den Änderungen zugestimmt.

Europäische Unternehmen könnten mit aktualisierte Abwehrgesetz dazu bewegt werden US-Sanktionsdrohungen zu ignorieren. Das Gesetz soll außerdem regeln, dass die europäischen Unternehmen für möglicherweise entstehende Kosten und Verluste entschädigt werden. Theoretisch eröffnet das Abwehrgesetz sogar die Möglichkeit, EU-Unternehmen zu bestrafen, die sich an die US-Sanktionen halten. Dass diese Möglichkeit genutzt wird, gilt aber als sehr unwahrscheinlich.

Nach Angaben der EU-Kommission soll vor allem dafür gesorgt werden, kleinen und mittleren Unternehmen eine sichere Geschäftsgrundlage zu bieten. Das wären demnach vor allem solche, die im Iran bessere Geschäftsmöglichkeiten sehen als in den USA. Es sind aber auch große Konzerne betroffen. Der französische Ölkonzern Total hatte deshalb gedroht sich aus den Geschäften mit Iran zurückzuziehen, falls es zu wieder Sanktionen kommt.

Wie genau das EU-Abwehrgesetz zum Einsatz kommen könnte, ist bislang unklar. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte im Mai am Rande eines EU-Spitzentreffens in Sofia gesagt, umfassende Entschädigungen für europäische Unternehmen halte sie nicht für machbar.

Die EU-Mitgliedstaaten und das EU-Parlament haben nun noch zwei Monate Zeit, gegen das Inkrafttreten des aktualisierten Abwehrgesetzes Protest einzulegen. Dass dies geschieht, gilt allerdings als äußerst unwahrscheinlich, da die Staats- und Regierungschefs die Pläne der Kommission bereits im Mai begrüßt hatten. dpa/nd

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