Hoffnung für geschiedene DDR-Frauen

Gleichstellungsminister unterstützen Ost-Initiative

  • Hendrik Lasch
  • Lesedauer: 2 Min.

Die 16 Gleichstellungsminister der Länder fordern den Bund auf, in der DDR geschiedenen Frauen eine Entschädigung für entgangene Rentenzahlungen zu gewähren. Ein entsprechender Vorstoß der vier Bundesländer Sachsen, Brandenburg, Thüringen und Bremen wurde beim jährlichen Treffen der Ressortchefs in Bremerhaven mit großer Mehrheit gebilligt. Der Beschluss ist für den Bund nicht bindend; dieser muss aber nach Jahresfrist zur Umsetzung berichten.

Die Lage vieler in der DDR geschiedenen Frauen ist prekär, weil bei der Vereinigung mit der Bundesrepublik günstige Regelungen aus dem DDR-Recht nicht übernommen, der im Westen seit 1977 bestehende Versorgungsausgleich im Osten aber auch erst für Scheidungen nach 1992 gewährt wird. Besonders betroffen sind Frauen, die wegen der Erziehung der Kinder oder der Betreuung von Angehörigen nur in Teilzeit arbeiteten. Etwa die Hälfte der 300 000 Betroffenen lebt in Armut, viele müssen auch im Alter arbeiten, um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können. Ursprünglich lag die Zahl der Betroffenen bei 800 000. In der DDR geschiedenen Männer müssen dagegen keine Einbußen bei ihren Renten hinnehmen.
Versuche, die Situation mit Hilfe von Klagen zu verbessern, hatte keinen Erfolg. Im Frühjahr 2017 empfahl jedoch ein UN-Ausschuss für Frauenrechte der Bundesrepublik, einen Ausgleichsfonds zu errichten, um das »Unrecht« zu beseitigen. Die für Gleichstellung zuständigen Minister haben diese Initiative nun bei nur zwei Enthaltungen aufgegriffen. »Die Solidarität mit dem Schicksal der benachteiligten Frauen ist groß«, erklärte Sachsens Ministerin Petra Köpping (SPD). Die Bundesregierung sei nun in der Pflicht, »ihren Teil zu leisten« und den Empfehlung des UN-Gremiums so schnell wie möglich nachzukommen.

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