Markenschutz für rote Schuhsohlen

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Luxemburg. Der französische Schuhdesigner Christian Louboutin kann die Farbe Rot für die Sohlen hochhackiger Damenschuhe wohl als Marke eintragen lassen. Das entschied am Dienstag der Europäische Gerichtshof. Einer Eintragung für die Benelux-Länder steht danach EU-Recht nicht entgegen. Louboutin hatte die roten Sohlen 2010 für die Beneluxstaaten als Marke eintragen lassen, 2013 nochmals für »hochhackige Schuhe«. Ein Schuhhändler in den Niederlanden hatte dennoch Schuhe mit roter Sohle von anderen Herstellern verkauft. AFP/nd

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