Thüringen: Entscheidung zum Wahlalter 16 erst Ende September

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Weimar. Thüringens Verfassungsrichter entscheiden Ende September, ob 16- und 17-Jährige im Freistaat weiterhin ihre Stimme bei Kommunalwahlen abgeben dürfen. Ein Urteil zu der Klage der AfD-Landtagsfraktion gegen das um zwei Jahre gesenkte Wahlalter solle am 25. September fallen, kündigte der Vorsitzende Richter Klaus von der Weiden am Dienstag in Weimar nach einer mehrstündigen Verhandlung an. Die AfD will mit ihrer Klage prüfen lassen, ob das Wählen mit 16 gegen die Verfassung verstößt. Der Landtag hatte 2015 das Wahlalter bei Kommunalwahlen in Thüringen um zwei Jahre gesenkt. Mehrere andere Bundesländer haben eine ähnliche Regelung. Mit dem gesenkten Wahlalter wird sich an diesem Mittwoch auch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Beispiel von Baden-Württemberg beschäftigen. dpa/nd

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