Aufschub muss sein

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Luxemburg. Abgelehnte Bewerber um einen Flüchtlingsstatus dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs in einem EU-Land bleiben, bis ein Gericht über ihren Widerspruch entschieden hat. EU-Staaten müssten einen »wirksamen Rechtsbehelf« mit aufschiebender Wirkung gewähren, entschied der EuGH am Dienstag in Luxemburg. Bis zur Entscheidung dürfen die Staaten die Menschen nicht abschieben oder in Abschiebehaft nehmen (Rechtssache C-181/16).

Konkret ging es um einen Mann aus Togo, der 2011 in Belgien internationalen Schutz beantragt hatte. Die zuständige Behörde lehnte den Antrag 2014 ab und wies den Mann an, das Staatsgebiet zu verlassen. Der EuGH sollte prüfen, ob die Ausweisungsentscheidung vor Ausschöpfung des Rechtswegs legal ist.

Die Luxemburger EU-Richter bejahten dies zwar und erklärten, es sei nach EU-Recht möglich, den Aufenthalt der Betroffenen nach Ablehnung ihres Antrags für illegal zu erklären. Trotzdem müssen die Behörden dem Urteil zufolge abwarten, bis ein Gericht entschieden hat.

Denn die Betroffenen behielten das Recht, gegen den ablehnenden Bescheid der Behörden »zumindest vor einem Gericht einen wirksamen Rechtsbehelf mit kraft Gesetzes aufschiebender Wirkung« einzulegen. dpa/nd

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