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- Mitbestimmung an der Universität
Zwei Schritte vor, einer zurück
Jürgen Amendt über die ungenügende demokratische Verfasstheit der Hochschulen
Thüringen hat eine neues Hochschulgesetz. Dieses bringt zwar eine grundsätzliche Verbesserungen in puncto Hochschuldemokratie. So mehr Mitbestimmung für Studierende, auch die Professorenmehrheit in den Gremien wurde wenigstens teilweise eingeschränkt. Ein Manko bleibt jedoch, dass die Hochschulräte nicht entmachtet wurden. Diese Gremien entstammen der Denkfabrik des Neoliberalismus, ihr Konzept lehnt sich an privatwirtschaftlich funktionierende Strukturen an.
Ihre Einrichtung wurde von Vertretern der privaten Wirtschaft in der Bundesrepublik schon in den 1970er Jahren gefordert, aber erst das Sächsische Hochschulgesetz von 1993 ermöglichte die Umsetzung dieses Plans zur Kaperung der öffentlichen Universität durch die Privatwirtschaft.
Ab 1998, mit der Novelle des Hochschulrahmengesetzes durch die rot-grüne Bundesregierung, ging es dann ganz schnell und Hochschulräte wurden in fast allen Bundesländern eingerichtet. Seitdem wirken sie auf undemokratische Weise auf die Hochschulen und Universitäten ein. Mit dem neuen Landeshochschulgesetz hat Rot-Rot-Grün also zwei Schritte nach vorne gemacht, jedoch einen wieder zurück.
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