Jeder achte Pflege- bedürftige bezieht Sozialleistungen

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Viele pflegebedürftige Menschen in Deutschland können ihre ambulante oder stationäre Versorgung nicht allein bezahlen. Etwa jeder achte Betroffene (12,2 Prozent) bezieht die Sozialleistung »Hilfe zur Pflege«, wie aus einer Auswertung des Instituts der deutschen Wirtschaft in Köln (IW) hervorgeht. Vor allem in Großstädten ist der Unterstützungsbedarf groß. Dort muss sogar rund ein Viertel der Menschen, die gepflegt werden, »Hilfe zur Pflege« in Anspruch nehmen. In Berlin lag laut dem IW-Report dieser Anteil im Jahr 2015 bei 23,5 Prozent.

Betroffen sind überwiegend Heimbewohner: 73 Prozent der Hilfeempfänger leben in stationären Pflegeeinrichtungen. Hier liegen die durchschnittlichen Kosten, die die Bewohner zusätzlich zu den Leistungen der Pflegeversicherung aufbringen müssen, mit bundesweit durchschnittlich 1280 Euro im Monat deutlich höher als der Aufwand für die häusliche Pflege. Die kostet laut Studie die Pflegebedürftigen je nach Pflegegrad monatlich 169 bis 540 Euro.

Doch nicht nur zwischen Stadt und Land, auch zwischen den Bundesländern und regional unterscheiden sich die Kosten erheblich. So mussten beispielsweise Pflegebedürftige für vollstationäre Pflege in Nordrhein-Westfalen 2017 einen Eigenanteil für Pflegekosten, Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten von durchschnittlich 2253 Euro zusätzlich zur Leistung der Pflegepflichtversicherung zahlen - mehr als das Doppelte der Pflegebedürftigen in Sachsen-Anhalt. epd/nd

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