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Zimmer zu klein für Schallschutz

Airport-Anwohner kämpfen vor Gericht um eine bessere Lärmdämmung ihrer Häuser

Schallschutz bekommen Anwohner des Hauptstadtflughafens BER nur für Häuser, für die sie Baugenehmigungen vorlegen können oder die den damals oder heute geltenden Bauordnungen entsprechen. Für einen Schwarzbau gibt es nichts. Doch ist ein Eigenheim bereits dann in Gänze als Schwarzbau zu betrachten, wenn einzelne Zimmer nicht den Regeln entsprechen? Als der Anwalt der Flughafengesellschaft FBB am Dienstag diese Ansicht vertritt, entsteht Unruhe unter den Zuschauern in Saal 301 der Oberverwaltungsgerichts an der Berliner Hardenbergstraße. Eine Frau schüttelt den Kopf, eine Frau zeigt einen Vogel, eine Frau ruft: »Unerhört!«

Dabei gibt es in den drei konkreten Musterklagen, die hier verhandelt werden, in dieser Hinsicht keinen Anlass zur Sorge. Die FBB will den Eheleuten Karin und Jörg Blunk sowie Edeltraut und Harald Lüderitz durchaus Schallschutzmaßnahmen an ihren Eigenheimen in Blankenfelde-Mahlow bezahlen, ebenso Eberhard Jauch für sein Häuschen in Berlin-Bohnsdorf. Der Streit dreht sich nicht um die Wohnstuben, sondern lediglich darum, wie es sich mit Wintergarten, Diele, Veranda und Küche verhält oder mit einem Kinderzimmer, das wegen niedriger Decken von der FBB ebenfalls nicht als Wohnraum anerkannt wurde.

Für die drei Kläger geht es um ihre Ruhe und um Entschädigungszahlungen. Für viele Zuschauer geht es ebenfalls um diese Dinge, weil ihre Lage ähnlich ist. Etliche Airport-Anwohner hätten statt der Innendämmung lieber eine Außendämmung, weil eine solche die Wohnfläche nicht verkleinert. Doch die FBB pocht darauf, sie könne auswählen, was sie für richtig halte. Hunderte Betroffene haben die drei Musterklagen solidarisch finanziert, unterstützt vom Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) und vom Bürgerverein Brandenburg-Berlin (BVBB). Rechtsanwältin sämtlicher Kläger ist Franziska Heß von der Kanzlei Baumann.

»Die Flughafenanwohner haben in der Vergangenheit immer wieder erleben müssen, dass die FBB meist nur durch Gerichtsurteile zu weiteren Schritten bei der Umsetzung des Schallschutzprogramms gezwungen werden konnte«, begründet VDGN-Vizepräsident Peter Ohm die Vorgehensweise. Die BVBB-Vorsitzende Christine Dorn nennt es »bezeichnend für das arrogante Handeln der FBB, dass die Fluglärmbetroffenen gezwungen werden, ihre legitimen Ansprüche auf dem Klageweg geltend zu machen«.

Ob die Anwohner mit ihren Klagen Erfolg hatten, war bei Redaktionsschluss noch offen. Die Verhandlung lief noch. Gerichtspräsident Joachim Buchheister machte jedoch Andeutungen. Küchen könnten durchaus Wohnküchen sein, auch wenn sie nur acht oder zehn Quadratmeter groß sind. Es stehen Esstische dort. So manches Haus ist insgesamt sehr bescheiden. Es gibt dort kein extra Esszimmer. Die Bewohner nehmen die Mahlzeiten wirklich in der Küche ein. Doch was Wintergärten betrifft, bekennt Buchheister: »An dieser Stelle sind wir ehrlich gesagt etwas unschlüssig.« Im Fall von Eberhard Jauch denken die Richter darüber nach, ob eine 2,70 Meter breite Diele tatsächlich ein Wohnraum sein kann. »Wir haben in diesem Haus zwei Kinder großgezogen«, sagt Jauch, der das alte Häuschen 1962 kaufte und es im Laufe der Jahre mit viel Mühe aufmöbelte. Ihre Hausaufgaben mussten die Kinder erledigen, wo Platz war. Viel Platz war nicht.

Glück für Jauch: Er konnte einen Bauschein aus dem Jahr 1945 mit beigefügter Zeichnung vorlegen. Eine Raumhöhe von nur 2,20 Meter im Dachgeschoss war demnach damals ausreichend. Es sind aber später Bodenbeläge eingebaut worden. Der Raum ist deswegen mittlerweile nur noch 2,14 Meter hoch. Das nimmt die FBB zum Anlass, den Schallschutz zu verweigern. Man müsste darüber nachdenken, den Belag herauszureißen und den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen, findet der Anwalt der Flughafengesellschaft. Ob es dann Schallschutz geben würde, ist aber nicht einmal sicher. Fraglich ist nämlich, welcher Stichtag gilt: das Baujahr, der Tag des Antrags auf Schallschutz, der jetzige Zustand oder noch ein ganz anderes Datum?

Mit den Baugenehmigungen ist es auch so eine Sache. Rainer Hölmer, Sozialdemokrat und Baustadtrat im Berliner Bezirk Treptow-Köpenick, beschwert sich im Prozess, dass seine Behörde mit Anfragen der FBB nach alten Baugenehmigungen überhäuft werde. Eigentlich hätten die Mitarbeiter anderes zu tun, als immer nur im Archiv alte Akten herauszusuchen. Einmal wäre ja noch in Ordnung. Wenn die FBB die Baugenehmigungen dann aber anzweifelt und damit immer wieder kommt - das nervt. Er habe sich Jauchs Haus in Bohnsdorf angesehen, sagt Hölmer. Aus Sicht der Baubehörde gebe es dort nichts zu beanstanden.

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