Neue Hürde für Kleinparteien

Deutsche Sperrklausel spätestens ab Europa-Wahl 2024

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Straßburg. Kleinparteien in Deutschland müssen ab der Europawahl 2024 mit einer Mindesthürde für den Einzug ins EU-Parlament rechnen. Das Europaparlament billigte am Mittwoch eine von der Bundesregierung geforderte Änderung des EU-Wahlgesetzes. Demnach muss von größeren EU-Ländern eine Mindesthürde zwischen zwei und fünf Prozent der Stimmen eingeführt werden. Schon bei einer Zwei-Prozent-Hürde hätten es bei der letzten Wahl von 2014 sieben deutsche Parteien nicht ins Europaparlament geschafft. Betroffen sind nur EU-Länder, die mehr als 35 Abgeordnete ins Europaparlament entsenden können. Außer in Deutschland und Spanien gibt es in anderen derartigen Staaten bereits eine Mindesthürde. Laut EU-Parlament müssen sie diese nun »spätestens bis zu den Europawahlen im Jahr 2024« einführen. AFP/nd

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