Werbung

Neue Hürde für Kleinparteien

Deutsche Sperrklausel spätestens ab Europa-Wahl 2024

  • Lesedauer: 1 Min.

Straßburg. Kleinparteien in Deutschland müssen ab der Europawahl 2024 mit einer Mindesthürde für den Einzug ins EU-Parlament rechnen. Das Europaparlament billigte am Mittwoch eine von der Bundesregierung geforderte Änderung des EU-Wahlgesetzes. Demnach muss von größeren EU-Ländern eine Mindesthürde zwischen zwei und fünf Prozent der Stimmen eingeführt werden. Schon bei einer Zwei-Prozent-Hürde hätten es bei der letzten Wahl von 2014 sieben deutsche Parteien nicht ins Europaparlament geschafft. Betroffen sind nur EU-Länder, die mehr als 35 Abgeordnete ins Europaparlament entsenden können. Außer in Deutschland und Spanien gibt es in anderen derartigen Staaten bereits eine Mindesthürde. Laut EU-Parlament müssen sie diese nun »spätestens bis zu den Europawahlen im Jahr 2024« einführen. AFP/nd

Wir sind käuflich. Aber nur für unsere Leser*innen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser*innen und Autor*innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.

Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen aufgreifen
→ marginalisierten Stimmen Raum geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten voranbringen

Mit »Freiwillig zahlen« machen Sie mit. Sie tragen dazu bei, dass diese Zeitung eine Zukunft hat. Damit nd.bleibt.

- Anzeige -
- Anzeige -