Bahn darf oberirdische Gleise am Hauptbahnhof Stuttgart abbauen

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Leipzig. Die Deutsche Bahn muss nach dem Umbau des Stuttgarter Hauptbahnhofs zu einem Tiefbahnhof die oberirdischen Gleise nicht zur weiteren Nutzung anbieten. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies am Donnerstag die Klage eines Unternehmens ab, das die Anlagen weiter betreiben wollte. In der baden-württembergischen Landeshauptstadt wird im Rahmen des Bahnprojekts Stuttgart 21 der bisherige Kopfbahnhof in einen Durchgangsbahnhof unter der Erde umgebaut. Die 2011 gegründete Stuttgarter Netz AG wollte die Bahnsteige des momentan noch betriebenen Kopfbahnhofs und bestimmte Gleise weiter betreiben können. Ihre Klage richtete sich gegen das Eisenbahnbundesamt. Die Behörde sollte nach Ansicht des Unternehmens der Deutschen Bahn untersagen, die Anlagen zurückzubauen, bevor diese im Rahmen eines Stilllegungsverfahrens Dritten zur Übernahme angeboten wurden. AFP/nd

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