Niederlage im Streit um Weiterbau der A143

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Halle. Die Autobahn 143 - Westumfahrung Halle - kann weiter gebaut werden. Davon geht das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt mit Verweis auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig aus. Der Eilantrag eines Unternehmens im Saalekreis gegen die Baugenehmigung sei von den Richtern abgelehnt worden, so die Behörde. Der Beschluss eröffne die Möglichkeit, sofort mit vorbereitenden Maßnahmen für die A143 zu beginnen. Dem klagenden Unternehmen gehören laut Behörde einige Grundstücke, die für den Bau des noch fehlenden Abschnitts der Autobahn benötigt werden. Im Eilverfahren wollte die Firma die Genehmigung für das Projekt bis zum Hauptverfahren außer Kraft setzen. dpa/nd

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